Exklusive Beteiligungsoption für Anwohner und Anwohnerinnen im PLZ-Gebiet 48336
Windpark Füchtorfer-Moor Repowering (NRW)
Alterric bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über eine Schwarmfinanzierung am Betrieb des Windparks Füchtorf zu beteiligen.
Im Füchtorfer-Moor in der Gemeinde Sassenberg entstehen aktuell sechs Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 mit jeweils 5,56 Megawatt im Zuge eines Repowerings. Drei davon errichtet Alterric. Die Neuanlagen ersetzen elf der 17 zwischen 1998 und 2004 in Betrieb genommenen Anlagen des Bestandsparks.
Die Gesamtnennleistung der drei von Alterric betriebenen Windenergieanlagen beträgt 16,68 Megawatt. Sie produzieren mit jährlich knapp 40 Millionen Kilowattstunden grünen Strom für rund 16.000 Zweipersonen-Haushalte.
Die Bauarbeiten für den Windpark sind Ende 2024 gestartet. Noch im Dezember 2025 sollen alle drei Alterric-Anlagen ans Netz gehen und mit der Erzeugung beginnen.
Baumaßnahmen im Windpark Füchtorfer Moor, Alterric, November 2025
Bürgerbeteiligung über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen
Die angebotene Beteiligung gilt für die drei von Alterric betriebenen Windenergieanlagen. Die Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger ist bereits mit kleineren Summen möglich. Das eingebrachte Kapital wird durch die Betreibergesellschaft über die definierte Laufzeit attraktiv verzinst und am Ende komplett zurückgezahlt.
Am 01. März 2026 startet die Zeichnung für das Nachrangdarlehen. Bis dahin veröffentlichen wir auf dieser Seite weitere Informationen zum Projekt und zur Ausgestaltung der Beteiligung.
Die Beteiligungskonditionen im Überblick:
- Beginn der qualifizierten Interessensbekundung: 01. März 2026
- Zeichnungsvolumen insgesamt: 700.000,- Euro
- Laufzeit: 10 Jahre
- Tilgung: Endfällige Tilgung (Rückzahlung des kompletten Anlagebetrags am Ende der Laufzeit)
- Verzinsung: 6,5 Prozent pro Jahr. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt.
- Mindestanlagebetrag: 1.000 Euro
- Maximalanlagebetrag: 25.000 Euro
- Berechtigter Zeichnerkreis:
Einwohnerinnen und Einwohner (natürliche Personen) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem 01. Januar 2026 im Postleitzahl-Gebiet 48336. Berechtigt sind weiterhin Vereine mit Geschäftsanschrift im gleichen Postleitzahl-Gebiet.

Lageplan Windpark Füchtorfer Moor, Alterric, November 2025
Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Windpark Füchtorf-Gröblingen wird der Alterric Windpark Sassenberg Repowering GmbH & Co. KG gewährt. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im ersten Quartal 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Webseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken. Dieses Vermögensanlagen-Informationsblatt wird mit dem Beginn des öffentlichen Angebots zur Verfügung gestellt.