Bürgerbeteiligung für eine klimaneutrale Energiezukunft
Windenergie ist der Schlüssel zum Klimaschutz. Sie erzeugt keine Treibhausgase und kann unabhängig von Rohstoffimporten genutzt werden.
Der Handlungsbedarf beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist so groß wie noch nie zuvor. Es braucht den verstärkten Zubau von Windenergie an Land, um die Klimaziele zu erreichen, die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten und die Unabhängigkeit von Energieimporten in Deutschland und Europa zu fördern.
Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Bei der Entwicklung unserer Windparks setzt Alterric auf Transparenz, Akzeptanz und die Beteiligung der Menschen vor Ort: Grundeigentümer, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger. Mitmachen und mit profitieren – dazu laden wir Sie ein!
Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how sind wir Ihr zuverlässiger Partner bei der Umsetzung von Windenergieprojekten: Von der Entwicklung bis zum Betrieb bleiben wir als Ansprechpartner vor Ort.
Unsere Beteiligungsmodelle gestalten wir im Austausch mit Ihnen. Damit die Energiewende auch für Sie zu einem ganz persönlichen Mehrwert wird.
Mehr Bürgerbeteiligung für eine grüne Zukunft
Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen haben als Partner die Möglichkeit, ihr Land für den Bau von Windenergieprojekten zur Verfügung zu stellen. Sie tragen so zur Energiewende bei und erhalten Pachtzahlungen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls die Möglichkeit, sich zu beteiligen und im Rahmen der Bürgerbeteiligung vom Ausbau Erneuerbarer Energien zu profitieren. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Grundstückseigentümern ist für uns ein wesentlicher Baustein für mehr Klimaschutz. Nachfolgend stellen einige Referenzprojekte die Vielfalt der Alterric-Beteiligungsmodelle dar.
Weitere Informationen
Aktuelle Projekte
Aktuelle Projekte
Hier folgen in Kürze neue Beteiligungsprojekte
Referenzprojekte
Referenzprojekte
Bürgerbeteiligung ein Erfolgsmodell
Erfolgreich realisierte Beteiligungsprojekte
Drei Windenergieanlagen vom Typ E-138 EP3 mit einer Gesamtleistung von 12 MW. Inbetriebnahme im Dezember 2023. Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über eine Schwarmfinanzierung mit einer Verzinsung i. H. v. 6,75 % und einer Laufzeit von 8 Jahren.
Drei Windenergieanlagen vom Typ V-126 mit einer Gesamtleistung von 10,35 MW, Inbetriebnahme Mai 2022. An der Betreibergesellschaft sind neben Alterric, die Gemeinde Bakum, die Grundeigentümer und die Bürger über die Energiegenossenschaft Bakum beteiligt.
22 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 54,3 MW, Inbetriebnahme 2010 und 2016; 25 Bürgerinnen und Bürger sind Betreiber einer Windenergieanlage, Teile der Pachteinnahmen sowie der Erlöse aus dem Windpark fließen in eine Bürgerstiftung, von der neben der Standortgemeinde auch die Nachbargemeinde profitiert.
Sieben Windenergieanlagen mit einer Leistung von 21 MW, Inbetriebnahme 2016; drei Windenergieanlagen werden als Bürgerwindpark von 40 Grundeigentümern sowie Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinden Seefeld und Gokels betrieben.
Sieben Windenergieanlagen mit einer Leistung von 21 MW, Inbetriebnahme 2018; drei Windenergieanlagen werden als Bürgerwindpark von etwa 50 Grundstückseigentümer sowie Bürgerinnen und Bürgern betrieben.
Acht Windenergieanlagen mit einer Leistung von 26 MW, Inbetriebnahme 2016, zwei Windenergieanlagen werden von bis zu 20 Grundeigentümern betrieben. Aufgelegt wurde außerdem ein Windsparbrief für Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Drei Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,9 MW, zusätzlich eine Bürgerwindenergieanlage, Inbetriebnahme 2012.
Neun Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von circa 27 MW, Inbetriebnahme 2016, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort über einen Windsparbrief.
Unser Unternehmen
Unser Unternehmen
Die Alterric GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von EWE und der Aloys Wobben Stiftung, der alleinigen Anteilseignerin der Firma ENERCON. Unsere technologisch und wirtschaftlich starken Mutterhäuser haben ihre jahrzehntelange Erfahrung, ihre Projekte und ihre Investitionskraft für Erneuerbare Energien gebündelt.
Energiewende. Einfach. Gemeinsam.
Alterric konzentriert Leidenschaft und jahrzehntelanges Know-how partnerschaftlich auf die Entwicklung, Projektierung, den Bau und die Bewirtschaftung von Windparks, vor allem in Deutschland und Frankreich, aber auch weltweit. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, eine klimafreundliche Energieversorgung zu realisieren.
Alterric verfügt im Bereich Windenergie über mehr als 2.300 Megawatt installierte Leistung im Bestand und eine Projektpipeline von mehr als 9.000 Megawatt. Mit dieser Kraft wollen wir auch international weiterwachsen und eine ökologisch und ökonomisch erfolgreiche Energiewende gestalten. Gleichzeitig bleiben wir in unseren Regionen verwurzelt. Wir setzen auf Verlässlichkeit, Transparenz und langfristige Partnerschaften. Weitere Informationen auf alterric.com.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Sie haben Fragen zum Thema Bürgerbeteiligung der Alterric oder zu unserer Online-Plattform? Nachstehend finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.
zum Investitionsprozess
Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?
Ihre Investition können Sie direkt in unserem Online-Portal anmelden, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 1.000 € bis maximal 20.000 € zeichnen.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Wie kann ich investieren?
1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an
Klicken Sie zunächst unter Login im Abschnitt Hier neu registrieren auf „Registrieren“.
Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.
2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten
Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.
3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab
Sie befinden sich in Ihrer persönlichen Beteiligungsübersicht. Klicken Sie nun auf „Ich möchte investieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.
Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.
Folgeprozess:
Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.
zum Onlineportal
Wozu dient das Online-Portal?
Die Plattform ermöglicht die Interessensbekundung, Zeichnung und Verwaltung Ihrer Bürgerwindbeteiligung. Folgende Dienstleistungen können Sie über die Plattform nutzen:
- Registrierung und Pflege Ihrer persönlichen Daten, Online-Interessensbekundung, Online-Zeichnung
- Übersicht über abgeschlossene Verträge, Zeichnungsbeträge, Zinszahlungen und Ausschüttungen
- Ggf. Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben
- Bereitstellung von Zins-, Steuerbescheinigungen und anderen Informationen zur Beteiligung
- Verwaltung der Beteiligung
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z. B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform bequem selbst vornehmen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z. B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.
Wo werden meine Daten gespeichert und wer hat darauf Zugriff?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns, die jeweilige Projektgesellschaft und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
zum Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch die nochmalige Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf elektronischem Wege verbindlich bestätigen.
Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?
Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis, wie die Einwohner der Kommune des Anlagestandorts, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.
Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.
Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?
Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Beteiligungen / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt. Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge und keine Nichtveranlagungsbescheinigungen entgegen.
Was passiert im Todesfall?
Verstirbt eine Darlehensgeberin während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über.
Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der bisherigen Darlehensgeberin unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin mitzuteilen.
Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an die übertragende Darlehensgeberin geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der übernehmenden Darlehensgeberin stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, wie zum Beispiel der Anschrift oder der Kontoverbindung, unverzüglich in das Online-Verwaltungsportal einzugeben. Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises der Darlehensnehmerin mitgeteilt werden und werden dann im Online-Zugang durch die Darlehensnehmerin oder vom Plattformbetreiber geändert.
Ihr direkter Draht zum Team der Alterric Bürgerbeteiligung
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